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   VGH Bayern, 05.05.2015 - 11 CS 15.334   

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VGH Bayern, 05.05.2015 - 11 CS 15.334 (https://dejure.org/2015,12217)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.05.2015 - 11 CS 15.334 (https://dejure.org/2015,12217)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - 11 CS 15.334 (https://dejure.org/2015,12217)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Cannabiskonsum und fehlendem Trennungsvermögen bei unkontrollierter Selbstmedikation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund des gelegentlichen Konsums von Cannabis

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen wiederholter Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Cannabis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 11 Abs. 7; FeV § 46 Abs. 1 S. 1
    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund des gelegentlichen Konsums von Cannabis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Cannabiseinnahme und erhöhte THC-Werte während Teilnahme am Straßenverkehr

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2015 - 11 CS 15.334
    Gelegentlicher Cannabiskonsum liegt vor, wenn der Betroffene in mindestens zwei selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - juris Rn. 20 f.; BayVGH, B.v. 10.3.2015 - 11 CS 14.2200 - juris Rn. 11; B.v. 21.4.2015 - 11 ZB 15.181 - juris Rn. 12).

    Mit deutlich feststellbaren Auffälligkeiten ist im Allgemeinen erst bei THC-Konzentrationen im Bereich zwischen 2 und 5 ng/ml zu rechnen (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 a.a.O. Rn. 38).

    Ein gelegentlicher Konsument von Cannabis trennt dann nicht in der gebotenen Weise zwischen diesem Konsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs, wenn er fährt, obwohl angesichts des bei ihm festgestellten THC-Werts eine hierdurch bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen ist (BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - juris Rn. 36).

    Eine ausreichende Trennung liegt nur dann vor, wenn durch die vorangegangene Einnahme von Cannabis eine Beeinträchtigung der verkehrsrelevanten Eigenschaften unter keinen Umständen eintreten kann (BVerwG, U.v. 23.10.2014 a.a.O. Rn. 32).

    Bei solchen Konzentrationen ist die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit nicht ausgeschlossen (vgl. (BVerwG, U.v. 23.10.2014 a.a.O. Rn. 37 - 42).

  • VGH Bayern, 21.04.2015 - 11 ZB 15.181

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; einmaliger

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2015 - 11 CS 15.334
    Gelegentlicher Cannabiskonsum liegt vor, wenn der Betroffene in mindestens zwei selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - juris Rn. 20 f.; BayVGH, B.v. 10.3.2015 - 11 CS 14.2200 - juris Rn. 11; B.v. 21.4.2015 - 11 ZB 15.181 - juris Rn. 12).

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, dem Erlass des Widerspruchsbescheids vom 30. März 2015 (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 11 ZB 15.181 - juris Rn. 25), ist von einem fehlenden Vermögen oder einer fehlenden Bereitschaft des Antragstellers auszugehen, zwischen dem (gelegentlichen) Cannabiskonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen.

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2015 - 11 CS 15.334
    Wäre das Gericht jedoch im Bußgeldverfahren zu der Auffassung gelangt, dass der Antragsteller am 1. April 2014 nicht unter der Wirkung von Cannabis ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt hat (etwa bei Nachweis einer lediglich geringen THC-Konzentration im Spurenbereich, vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2004 - 1 BvR 2652.03 - NJW 2005, 349) und die ihm zur Last gelegte Ordnungswidrigkeit deshalb nicht festzustellen ist, hätte es das Verfahren nicht nach § 47 Abs. 2 OWiG einstellen dürfen, sondern den Antragsteller freisprechen müssen (§ 72 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 OWiG; vgl. Gieg in Burhoff a.a.O. Rn. 1120).
  • VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 CS 14.2200

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Trennungsvermögen; Risikogrenzwert; zusätzlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2015 - 11 CS 15.334
    Gelegentlicher Cannabiskonsum liegt vor, wenn der Betroffene in mindestens zwei selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - juris Rn. 20 f.; BayVGH, B.v. 10.3.2015 - 11 CS 14.2200 - juris Rn. 11; B.v. 21.4.2015 - 11 ZB 15.181 - juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16

    Cannabiskonsum; Fahreignung; gleichzeitige Einnahme von legal und illegal

    Es ist Sache des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers, das Bestehen solcher atypischen Umstände in seiner Person substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25.11.2010 - 10 S 2162/10 - NJW 2011, 1303 und vom 24.05.2002 - 10 S 835/02 - Blutalkohol 39, 379; BayVGH, Beschluss vom 05.05.2015 - 11 CS 15.334 - juris; Dauer a.a.O. Rn. 52).
  • VG Saarlouis, 09.07.2020 - 5 L 454/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Medizinalcannabis und einem "Covid-19-Notstand"

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.06.2009 -1 B 373/09 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.05.2015 - 11 CS 15.334 -, juris] Das ist dem Antragsteller mit der Vorlage des Ärztlichen Attest seines behandelnden Arztes vom 05.03.2020, wonach sich "bei der wiederholten Untersuchung ... kein Hinweis auf Einschränkung der Fahrtüchtigkeit" ergeben habe, nicht gelungen.
  • VG Würzburg, 24.04.2017 - W 6 S 17.325

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis und Fahrerlaubnisentzug

    Der Antragsteller muss sich als Fahrerlaubnisinhaber an seinen Aussagen festhalten lassen (vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2015 - 11 CS 15.334 - juris; OVG RhPf, B.v. 2.3.2011 - 10 B 11400/10 - NJW 2011, 1985).

    Gerade aber bei einem völlig unerfahrenen Erstkonsumenten sind bei einer Konzentration von 3, 4 ng/ml THC im Blut auffällige Auswirkungen zu erwarten (vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2015 - 11 CS 15.334 - juris; BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10, § 3 StVG Nr. 16).

  • VG Würzburg, 07.12.2015 - W 6 S 15.1201

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Cannabiseinfluss

    Dafür genügt, dass er mindestens zweimal unabhängig voneinander Cannabis konsumiert hat (BayVGH, B.v. 19.10.2015 - 11 CS 15.1988 - juris; B.v. 5.5.2015 - 11 CS 15.334 - juris; B.v. 21.4.2015 - 11 ZB 15.181 - juris; BVerwG, U.v. 20.10.2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10, § 3 StVG Nr. 16).

    Denn mit deutlich feststellbaren Auffälligkeiten ist im Allgemeinen bei THC-Konzentrationen jedenfalls von über 5 ng/ml zu rechnen (vgl. BayVGH. B.v. 5.5.2015 - 11 CS 15.334 - juris; BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10, § 3 StVG Nr. 16).

  • VGH Bayern, 01.07.2015 - 11 CS 15.1151

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Amphetamin; Sofortvollzug; (keine) Ausnahme vom

    Hinsichtlich einer etwaigen Ausnahme vom Regelfall im Sinne der Vorbemerkung Nr. 3 zu Anlage 4 der FeV aufgrund besonderer menschlicher Veranlagung, Gewöhnung, besonderer Einstellung oder besonderer Verhaltenssteuerungen und -umstellungen wäre es Sache des Antragstellers gewesen, durch schlüssigen Vortrag die besonderen Umstände darzulegen und nachzuweisen, die ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigen sollen (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2012 - 11 CS 12.28 - juris Rn. 9; B.v. 10.6.2014 - 11 CS 14.347 - juris Rn. 8; B.v. 5.5.2015 - 11 CS 15.334 - juris Rn. 17).
  • VG Bayreuth, 12.07.2018 - B 1 S 18.564

    Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei regelmäßiger Einnahme von

    Der Antragsteller muss sich als Fahrerlaubnisinhaber an seinen Aussagen festhalten lassen (VG Würzburg, B.v. 09.11.2016 - W 6 S 16.1093 - juris Rn. 24 [allerdings hinsichtlich der Annahme gelegentlichen Konsums] unter Verweis auf BayVGH, B.v. 5.5.2015 - 11 CS 15.334 - juris).
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